20.03.2021
Weiterbildung
Mit dem Jahresabschluss 2020 müssen der Inhaber oder Geschäftsführer eines Immobiliengewerbes und diejenigen Beschäftigten, die aktiv z.B. an der Erfüllung der Aufgaben im Rahmen einer Wohnungseigentumsverwaltung mitwirken, nachweisen …