Mit dem Jahresabschluss 2020 müssen der Inhaber oder Geschäftsführer eines Immobiliengewerbes und diejenigen Beschäftigten, die aktiv z.B. an der Erfüllung der Aufgaben im Rahmen einer Wohnungseigentumsverwaltung mitwirken, nachweisen können, dass sie sich jeweils in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren weitergebildet haben.

Auf dem Weiterbildungsprogramm stand bei uns unter anderem:

1. Veränderungen bei baulichen Veränderungen

2. Veränderungen bezüglich Gemeinschafts- und Teileigentum

3. Veränderungen für Verwalter und der Durchführung von Eigentümerversammlungen

4. Das neue Maklergesetz

Der erstmalige Weiterbildungszeitraum umfasst die Kalenderjahre 2018 bis 2020 (01.01.2018 bis 31.12.2020). Also ist der Nachweis zum 31.12.2020 zu erbringen.

Die Anforderungen generell und im Einzelnen sind im § 34 c Absatz 2a der Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit dem § 15 b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) und in dessen Anlagen 1 und 2 normiert.

Wir können Ihnen versichern und auf Wunsch auch gerne nachweisen, dass die Geschäftsleitung und alle Mitarbeiter, die aktiv in unserer Verwaltung tätig sind, diesen Nachweis jeweils für ihre Person aktuell erbringen können.

Neben der sehr langen Erfahrung, die unser Immobilienbüro nun an die 30 Jahre besitzt, sind wir somit in der Lage, uns den neuesten Aufgabenstellungen kompetent anzunehmen und  allen Belangen in rechtlicher, technischer und finanzieller Hinsicht sachgerecht, wirtschaftlich und zielorientiert Rechnung zu tragen. Wir gewährleisten Ihnen eine einwandfreie Arbeit auf neuestem Standard zu fairen Bedingungen.

Stellen Sie uns auf die Probe. Gerne beraten wir Sie zunächst auch nur einmal.

Udo Köllmann

Geschäftsführer der Köllmann Immobilien GmbH